Präferenzmanagement

Verbraucher müssen nach den Kodizes des DDOW die Möglichkeit haben, über die Datenerhebung und -verarbeitung durch das jeweils konkret tätige Unternehmen zu bestimmen, das heißt konkret, OBA abzustellen oder zuzulassen. Die Selbstregulierung sieht hierfür u. a. vor, dass Unternehmen, die Webnutzungsdaten auf Webseiten Dritter erheben oder verarbeiten (sog. OBA-Dienstleister) am zentralen, anbieterübergreifenden Präferenzmanagement teilnehmen und getroffene Entscheidungen der Verbraucher umsetzen. Im Präferenzmanager ist jeder OBA-Dienstleister einzeln aufgelistet. Damit schafft die Selbstregulierung eine einheitliche Plattform, die es Verbrauchern ermöglicht, mit größtmöglicher Breitenwirkung und auf informierter Basis die Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung von Daten bei OBA zu steuern: für einzelne Anbieter oder mit nur einem Klick für alle OBA-Dienstleister.  

Zum zentralen Präferenzmanagementsystem (DE)