Telemedienanbieter

Nutzung des OBA-Piktogramms für Telemedienanbieter (Erstparteien): Deutscher Datenschutzrat Online-Werbung (DDOW) stellt Lizenzvertrag für kostenlose Nutzung des OBA-Piktogramms durch Unternehmen zur Verfügung.

Gemäß dem „Kodex für Telemedienanbieter (Erstparteien)“ besteht für Webseitenbetreiber, die als Erstpartei nutzungsbasierte Online-Werbung (OBA) im Sinne des Kodex betreiben, die Verpflichtung, Transparenz herzustellen: Die Unternehmen weisen auf ihren eigenen Webseiten klar und verständlich auf die Datenerhebung und -verarbeitung für OBA-Zwecke hin. Um sicherzustellen, dass die durch den Kodex vorgegebenen Verbraucherinformationen leicht auffindbar sind, müssen diese mittels Verlinkung über einen Texthinweis oder ein Piktogramm unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Diese Kennzeichnung hat auf jeder Webseite, auf welcher OBA-Werbung ausgeliefert wird oder Daten für OBA-Zwecke durch den Telemedienanbieter erhoben und verarbeitet werden, zu erfolgen. Mit dem nunmehr vorliegenden Lizenzvertrag stellt der (DDOW) – die von allen maßgeblichen Organisationen der Werbewirtschaft in Deutschland getragene Selbstregulierungseinrichtung für OBA – das europaweit einheitliche OBA-Piktogramm zur Verfügung. Damit können Telemedienanbieter, die als Erstpartei OBA auf Webseiten betreiben, die sich hauptsächlich an deutsche Verbraucher richten, die Kennzeichnung unproblematisch auch mittels des OBA-Piktogramms herbeiführen. Eine Lizenzvergütung ist nicht geschuldet.

Anleitung zur Zeichnung des Lizenzvertrages:

  • Schicken Sie folgende Unterlagen mit Angabe einer Kontaktperson (inkl. E-Mail-Adresse) unterschrieben an die Geschäftsstelle des DDOW
    DEUTSCHER DATENSCHUTZRAT ONLINE-WERBUNG
    c/o ZAW, AM WEIDENDAMM 1A
    10117 BERLIN
    • zwei Ausfertigungen des DDOW-Lizenzvertrags nur Nutzung des Icons für Telemedienanbieter (Erstparteien) mit nationalem Fokus
    • Erklärung über die Kenntnisnahme der Anlagen
    • bei Bedarf: ausgefüllte Anlage 4
  • Die Geschäftsstelle wird nach Prüfung der Unterlagen Ihnen eine gegengezeichnete Version des Vertrages zurücksenden und Ihnen per E-Mail die Grafikdateien des OBA-Piktorgramms zur Verfügung stellen.

Download der gesamten Unterlagen (Vertrag, Erklärung über die Kenntnisnahme der Anlage 1-5): hier

Überblick über die einzelnen Dokumente:

Die konsistente Nutzung des OBA-Piktogramms steigert den Wiederkennungswert und damit die Wahrnehmung der OBA-Selbstregulierung. Eine möglichst weite Verbreitung des OBA-Piktogramms bewirkt im Bereich der Kennzeichnung von OBA durch Erstparteien einen einheitlichen Marktstandard. Die für Drittparteien verbindliche Nutzung des OBA-Icons bleibt hiervon unberührt. Die entsprechende (kostenpflichtige) Lizenzierung erfolgt über die European Interactive Digital Advertising Alliance in Brüssel (EDAA).

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