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Kodex für Telemedienanbieter (Erstparteien)

Der Kodex schafft mit verbindlichen Verhaltensgrundsätzen einen einheitlichen Marktstandard für nutzungsbasierte Online-Werbung, welche direkt vom Telemedienanbieter auf eigenen Seiten platziert wird. Der Kodex tritt damit neben die Selbstregulierung von OBA-Dienstleistern, die auf Seiten Dritter tätig werden, ohne dass ein unmittelbares Nutzungsverhältnis gegenüber dem Verbraucher besteht (Kodex für Drittparteien).
Durch standardisierte Informationen auf Internetseiten wird mehr Transparenz und durch praktisch einfach handhabbare Entscheidungsmechanismen mehr Kontrolle hinsichtlich nutzungsbasierter Werbung im Internet erreicht. Der Kodex greift insbesondere auch dort, wo keine personenbezogenen Daten erhoben werden. Für Beschwerden über Verstöße gegen die in diesem Kodex festgelegten Bestimmungen ist eine eigene Beschwerdeinstanz, der Deutsche Datenschutzrat Online- Werbung („DDOW“), zuständig. Beschwerden hinsichtlich Verstößen gegen diesen Kodex werden in einem standardisierten und für alle Parteien verbindlichen Verfahren behandelt. Die Einzelheiten des Beschwerdeverfahrens und die Sanktionen bei Verstößen gegen den Kodex sind in der Verfahrensordnung des DDOW geregelt. 

Kodex für OBA-Dienstleister (Drittparteien)

Der Kodex schafft mit verbindlichen Verhaltensgrundsätzen einen einheitlichen Marktstandard, der auf einer EU-weit harmonisierten Basis beruht. Durch standardisierte Informationen zum Umgang mit Daten auf Internetseiten und in Werbeanzeigen wird mehr Transparenz und durch praktisch einfach handhabbare Entscheidungsmechanismen mehr Kontrolle hinsichtlich nutzungsbasierter Werbung im Internet erreicht. Der Kodex greift insbesondere auch dort, wo keine personenbezogenen Daten erhoben werden. Für Beschwerden über Verstöße gegen die in diesem Kodex festgelegten Bestimmungen ist eine eigene Beschwerdeinstanz, der Deutsche Datenschutzrat Online-Werbung („DDOW“), zuständig. Beschwerden hinsichtlich Verstößen gegen diesen Kodex werden in einem für alle Parteien verbindlichen Verfahren behandelt. Die Einzelheiten des Beschwerdeverfahrens und die Sanktionen bei Verstößen gegen den Kodex sind in der Verfahrensordnung des DDOW geregelt.