Überblick

Der DDOW hat Kodizes entwickelt, die Verbrauchern über den gesetzlichen Rahmen hinaus Transparenz, verständliche Informationen und einen einfach handhabbaren Entscheidungsmechanismus zur Kontrolle von OBA an die Hand geben. Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen in Deutschland werden durch die Vorgaben der Kodizes ergänzt.  

Im Zentrum der Selbstregulierung stehen die folgenden Elemente:

Die Kennzeichnung von OBA durch ein europaweit einheitliches Piktogramm.


Werbemittel mit OBA Kennzeichnung 


Die Vermittlung relevanter und verständlicher Informationen zum Datenumgang bei OBA nach „Klick“ auf das Piktogramm.


Die Einrichtung eines europaweit zentralen und einfach zu handhabenden Auswahlinstruments für Verbraucher zur anbieterübergreifenden Wahrnehmung der informationellen Selbstbestimmung bei OBA.
Darstellung des zentralen Präferenzmanagements


Die Kodizes des DDOW beruhen auf abgestimmten Vereinbarungen der digitalen Werbewirtschaft in Europa. Hierdurch werden ein einheitliches Schutzniveau für Verbraucher und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen bewirkt. 

Nähere Erläuterungen zu den selbstregulativen Vorgaben des DDOW finden Sie hier. 

Der DDOW sorgt zudem für die Kontrolle und Einhaltung der entsprechenden Kodexverpflichtungen der Unternehmen. Dies geschieht durch

  • das Monitoring des Marktverhaltens der Unternehmen,
  • die Unterhaltung einer Beschwerdestelle für Verbraucher und die Verhängung von effektiven Sanktionen, sofern Unternehmen gegen die Vorgaben der Kodizes verstoßen

Grundsätzlich ist jeder Verbraucher berechtigt, dass kostenlose Beschwerdeverfahren in Anspruch zu nehmen. Beschwerden werden in einem standardisierten und für alle Beteiligten – Beschwerdeführer und Unternehmen – verbindlichen Verfahren behandelt. Der DDOW wird tätig, wenn Verstöße gegen die Kodizes reklamiert werden, die sich auf Webseiten beziehen, die sich spürbar an deutsche Verbraucher richten. Im europäischen oder internationalen Kontext arbeitet der DDOW mit den zuständigen Selbstregulierungseinrichtungen in den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und in Drittstaaten eng zusammen. Hierdurch wird die konsistente Durchsetzung der europaweiten Marktstandards für OBA sichergestellt. Nähere Erläuterungen zu der Verfahrensordnung des DDOW finden Sie hier.